FAQs zum Bewerbungsverfahren
Der Programmbeirat der Leibniz-Akademie für Führungskräfte trifft eine Auswahl nach definierten Kriterien.
Nein, nur zu den Calls. Der Call zur Bewerbung mitsamt Link zum Online-Formular wird in der Regel 4-6 Monate vor Programmstart an die Institutsleitungen versendet. Parallel informieren wir die Verantwortlichen in Personalentwicklung und Karriereförderung und veröffentlichen die Termine auf unserer Homepage sowie in der LinkedIn-Gruppe.
Bei jedem Call kann pro Institut eine Bewerbung eingereicht werden. Die Institute treffen zunächst eine Auswahl und leiten dann den Link zur Online-Bewerbung intern weiter. Im Bewerbungsformular bitten wir Sie dann um Ihre Kontaktdaten, Institut, Position, etc. sowie Infos zu Ihrer Führungssituation und Ihrer Motivation:
- Bitte beschreiben Sie kurz Ihre bisherige Führungserfahrung (2-3 Sätze)
- Warum möchten Sie am Programm der Leibniz-Akademie für Führungskräfte teilnehmen? (5-6 Sätze)
- Wann wäre die Teilnahme am Programm ein Erfolg für Sie?
Unsere Programme finden außerhalb der Schulferien statt. Für Ihre Teilnahme am Programm können im Befarfsfall Betreuungskosten für Kinder geltend gemacht werden. Die Leibniz‐Akademie orientiert sich an den Empfehlungen des BMFSFJ i.V.m. § 10 BGleiG. Aus Gründen der Sparsamkeit bittet die Akademie um einen verantwortungsvollen und umsichtigen Umgang mit dieser Unterstützungsmöglichkeit.
Kosten sind erstattungsfähig, wenn
die Kosten ohne die Teilnahme an den Programmen Leibniz‐Führungskräfteakademie nicht angefallen wären und
die regulären Betreuungsmöglichkeiten nicht ausreichen oder nicht in Anspruch genommen werden können.
Kinder nicht älter als 14 Jahre sind.
Pro Stunde sind bis zu 25 Euro erstattungsfähig, maximal 250 Euro pro Tag. Pro Jahr ist maximal der nicht zu versteuernde Betrag für derartige Leistungen (derzeit 600 Euro) erstattungsfähig.
Fahrt‐ und Übernachtungskosten können in folgenden Fällen erstattet werdenWenn eine Betreuungsperson die Betreuung beim Kind kostenlos leistet, können ihr die dadurch entstehenden Reisekosten erstattet werden.
Erfolgt die Betreuung des Kindes bei der Betreuungsperson, können die Kosten erstattet werden, die durch Bringen und Abholen des Kindes entstehen.
Erfolgt die Betreuung am Veranstaltungsort, können Fahrt‐ und Übernachtungskosten für das zu betreuende Kind sowie weitere Kosten (z. B. für ein Beistellbett) erstattet werden.
Erfolgt private Betreuung am Veranstaltungsort, können Fahrt‐ und Übernachtungskosten einer mitreisenden Betreuungsperson erstattet werden.
Grundlage ist das Bundesreisekostengesetz. In Anlehnung an o. g. Beträge gilt auch hier die Höchstgrenze von 600 Euro.
Beantragung und Abrechnung
Die Beantragung erfolgt formlos per E-Mail an akademie(at)leibniz‐gemeinschaft.de inklusive einer kurzen Begründung. Sie sollte frühzeitig vor Beginn des Programms erfolgen und die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen enthalten. Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage der Originalbelege über das Kostenerstattungsformular der Geschäftsstelle.
Ein Teilnahmezertifikat erhalten Sie für die Programme "Führung entwickeln", "Führung leben" bzw. "Führung reflektieren", sobald Sie 2/3 aller Veranstaltungen besucht haben.